Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PORTALE von SPEVER, Inhaber Herr Knuth Arndt, Parkstraße 46, 61231 Bad Nauheim: nämlich Friseurjobagent.de, Beautyjobagent.de Beautyjobagent.at Menschenimsalon.de my-hair-and-me.de, andme.de und Spever.net (nachfolgend: „das Portal“ oder „wir“). Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für Nutzer, die sich nicht bei dem Portal registrieren aber in anderer Art und Weise mit uns zusammenarbeiten oder sich mit uns austauschen (Dritte). Die Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen mit solchen Dritten (beispielsweise durch das Zusenden von Bild- oder Medienmaterial) erfolgt dann natürlich gesondert. Für Anzeigenkunden und Kunden für sonstige entgeltpflichtige Leistungen (Geschäftskunden) gelten die Regelungen unter „Besondere Geschäftsbedingungen für den Bereich Werbung“ (siehe unten). Soweit in diesen besonderen Geschäftsbedingungen keine speziellen Reglungen vorhanden sind, gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
(1) Wir sind berechtigt, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
(2) Sie werden über etwaige Änderungen informiert. Ihnen
steht die Möglichkeit des Widerspruchs zu, über die Sie mit Mitteilung der
Änderung gesondert informiert werden. Widersprechen Sie nicht innerhalb von
zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die neuen Bedingungen als von
Ihnen akzeptiert.
(3) Wir behalten uns vor, die Registrierung eines Nutzers zu
löschen, der neuen Nutzungsbedingungen widerspricht.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Registrierung/Log-In-Bereich
Mit der Nutzung oder der Registrierung bei dem Portal stimmt
der Nutzer den nachstehenden Bedingungen zu. Wenn der Nutzer mit den
Bedingungen nicht einverstanden ist, ist eine Registrierung bei unserem Portal
leider nicht möglich.
Das Portal stellt dem registrierten Nutzer verschiedene Dienste zur Verfügung.
Der Nutzer kann auch Newsletter abonnieren.
Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Registrierung gemachten
Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig
und richtig sind. Der Nutzer verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über
Änderungen der Daten zu unterrichten. Bei Verstoß sind wir berechtigt, die
Leistungen sofort zu sperren.
2. Leistungen/Bereich Log-In
Bitte beachten Sie, ständige Verfügbarkeit oder
Fehlerfreiheit gehört nicht zu den Leistungspflichten unseres Portals, auch
wenn wir natürlich versuchen, die Qualität unserer Inhalte möglichst hoch zu
halten. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Dienste durch
Störungen verursacht wird, die außerhalb unseres Zugriffbereiches liegen. Das
Portal ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen jederzeit ganz
oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Unsere Leistungen sind grundsätzlich
ein kostenloser Service. Der Nutzer hat nur ein Recht zur Nutzung unserer
Leistungen, wenn für die konkrete Leistung ein Entgelt unsererseits erhoben
wird. Entgeltliche Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen vorherigen
Angebot.
In Bereiche der Plattform, in denen die Registrierung zum
Lesen und Verfassen von Beiträgen oder Inseraten erforderlich ist, beachten Sie
bitte außerdem folgende Regularien:
a. Die Registrierung des Nutzers ist Voraussetzung für die
Nutzung der Community. Mit der erfolgreichen Registrierung können Sie diesen
Bereich nutzen. Ein Anspruch auf Registrierung oder eine Mitgliedschaft in
diesem Log-In-Bereich besteht nicht.
b. Nach Ausfüllen der in der Anmeldemaske abgefragten Daten
durch den Nutzer und der Übermittlung dieser erhält der Nutzer eine
Bestätigungs-Email mit einem Bestätigungslink. Durch Anklicken des Links
erfolgt die Registrierung des Nutzers im Log-In-Bereich als Mitglied.
c. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm bei der
Registrierung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und diese vollständig
sind, sowie dass er zur öffentlichen Widergabe etwaiger Abbildungen berechtigt
ist. Er ist verpflichtet, keine irreführenden Angaben in seinem Profil und
seiner Kommunikation mit anderen Nutzern zu machen. Ferner ist es untersagt,
Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden, soweit dies nicht ausdrücklich
gestattet ist. Eine Abbildung von Firmenlogos ist untersagt.
d. Der Nutzer ist verpflichtet, jede nachträgliche Änderung
der Registrierungsdaten unaufgefordert an den Betreiber mitzuteilen.
e. Unbeschadet vorstehender Regelungen besteht keine
Gewährleistung, dass von Nutzern verwendete Daten deren tatsächlicher Identität
entsprechen.
f. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Zugang Dritten
zur Nutzung zu überlassen. Ein Zugang zur Community ist nur mit den eigenen
Zugangsdaten gestattet, nicht mit solchen von Dritten.
g. Jeder Nutzer wählt bei der Registrierung einen Nickname
und ein Passwort, wodurch der Zugang zu den registrierungspflichtigen Bereichen
der Plattform erfolgt.
h. E-Mail-Adresse/Nickname und Passwort dürfen einem Dritten
nicht offenbart werden. Die Nutzer sind zur Geheimhaltung und sorgfältigen
Verwahrung verpflichtet, um einem Zugriff durch Dritte und der daraus
entstehenden Missbrauchsgefahr vorzubeugen. Bei unbefugter Kenntniserlangung
durch einen Dritten ist dies dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
i. Alle über den Zugang eines Nutzers abgegebenen
Erklärungen werden diesem zugerechnet, sofern nicht ein Dritter den Zugang ohne
Zustimmung des Nutzers benutzt oder missbraucht hat.
j. Der Nutzer kann seine Mitgliedschaft jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist durch entsprechende Erklärung beenden. Der Betreiber hat
das Recht, die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer
Frist von 2 Wochen zu kündigen. Damit entfällt die Berechtigung des Nutzers zur
Inanspruchnahme der Angebote der Plattform. Die Kündigung durch den Betreiber
erfolgt in der Regel schriftlich oder per E-Mail. Der Betreiber ist berechtigt
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Mitgliedschaft sofort und ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben
gemacht worden sind, Registrierungsvoraussetzungen entfallen, gegen die
Nutzungsbedingungen verstoßen wird oder ernstzunehmende Hinweise auf die
Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegen. Bei Beendigung
der Mitgliedschaft ist der Betreiber berechtigt, die von dem Nutzer
eingestellten Inhalte zu löschen. Hierzu ist er aber nicht verpflichtet.
Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf Löschung seiner
veröffentlichten Beiträge, soweit er hierzu nicht gesetzlich (beispielsweise
aus Gründen des Datenschutzes oder des Persönlichkeitsschutzes) verpflichtet
ist.?
3. Bei Zurverfügungstellung Text-, Bild- oder Videomaterial
Stellt der Nutzer oder ein Dritter dem Portal Text-, Bild-
oder Videomaterial (graphische Inhalte oder Medienmaterial) zur Verfügung,
garantiert dieser, das vollständige Urheber- und Nutzungsrecht zu besitzen und
dass er nicht in sonstiger Weise Rechte anderer verletzt oder gegen
Vorschriften verstößt. Durch die Zurverfügungstellung, erklärt der Nutzer bzw.
der Dritte die zur Speicherung in Datenbanken und zur Darstellung auf dem
Portal erforderlichen räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte auf uns.
Hiervon abweichende Nutzungsbedingen müssen mit uns ausdrücklich vereinbart
werden. Durch die Einsendung oder sonstige Übertragung erklärt sich der Nutzer
damit einverstanden, dass die eingesandten Inhalte honorarfrei im Internet bei
uns vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Nutzer
erklärt damit weiterhin, dass er sichergestellt hat, auf eingesandten
grafischen Inhalten (beispielsweise Videos, Bilder, Bildergalerien) abgebildete
Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18
Jahren, versichert der Nutzer hierbei, dass er sichergestellt hat, dass das
Einverständnis des Erziehungsberechtigten entsprechend vorliegt. Das Portal
nimmt von Nutzern erstellte Beiträge nur in digitaler Form an. Auf dem Postweg
eingesandte Beiträge können nicht zurückgeschickt werden. Leser-Beiträge von
Nutzern können von uns journalistisch verändert werden. Eine
Veröffentlichungspflicht besteht nicht, es sei denn, es wurde ausnahmsweise
etwas anderes mit uns ausdrücklich vereinbart. Der Nutzer/der Dritte ist zudem
damit einverstanden, dass das übersandte Medienmaterial ebenfalls auf unseren
Seiten in den Sozialen Netzwerken (Facebook / Linkedin / Pinterest/Instagram / Thumblr)
verwendet wird.
5. Haftung, Schadensersatz
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit unser Nutzer/ der Dritte kein Verbraucher ist, gilt
folgende Einschränkung:
a. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b. bei Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen, bei grober
Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
haften wir begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden. (Die Begrenzung gilt nicht für Schäden infolge Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit).
c. bei Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir in
Abweichung von Buchstabe a. auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt
wie unter b. Als Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
d. Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes und die Haftung im Fall einer Zusicherung. Bei einer
sonstigen Pflichtverletzung, insbesondere einem Verschulden bei
Vertragsschluss, Verzug oder Delikt übernehmen wir keine weitergehende Haftung
als vorstehend geregelt.
e. Die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
einfachen Mitarbeiter haften nicht weiter als das Portal selbst.
6. Datenschutz
Stand 03.01.02024
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie im Bereich
Datenschutz.
In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über
die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Der Verantwortliche und Ansprechpartners für
Datenschutzfragen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer
nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger
datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Herr Knuth Arndt, Parkstrasse 46
61231 Bad Nauheim
Tel.: +49 (0) 6032 70161-10
E-Mail: spever@spever.net
7. Kontaktaufnahme mit uns/Support bezüglich Funktion und
Daten:
Wir möchten darauf hinweisen, dass unser Portal keine
Jobvermittlung betreibt. Das Portal ist nur eine passive Plattform. Das
bedeutet, dass wir weder Jobs für Interessenten suchen oder vermitteln
beziehungsweise nur Inserate von potentiellen Arbeitgebern auf dem Portal
einstellen lassen. Falls Sie aber technische Fragen zur Funktionsweise des
Portals oder Fragen zu der Speicherung Ihrer Daten haben, stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
II. Besondere Nutzungsbedingungen für den Bereich Werbung
1. Geltungsbereich:
(1) Die besonderen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
Ihnen (nachfolgend auch Auftraggeber) und uns –siehe Allgemeine
Geschäftsbedingungen- (nachfolgend auch Auftragnehmer) für Werbeaufträge, für
die Verwendung von Werbemitteln, für Jobinserate oder für unsere sonstigen
entgeltlichen Leistungen (also für Geschäftskunden).
(2) Soweit in diesen besonderen Geschäftsbedingungen keine
speziellen Reglungen vorhanden sind, gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Begriffe, Formerfordernis
(1) „Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer
Werbemittel. Die Schaltung kann innerhalb von Standardwerbeformaten,
Sonderwerbeformaten und/oder sonstiger Werbekooperationen in Informations- und
Kommunikationsdiensten erfolgen. Hiervon erfasst ist insbesondere das Internet
und andere mobile Angebote, welche im Falle mangelnder entgegenstehender
Regelungen gleich zu behandeln sind.
(2) Unter „Werbemittel“ im Sinne der nachfolgenden
Geschäftsbedingungen verstehen sich Werbebotschaft, die insbesondere aus einem
oder mehreren der folgenden Elemente bestehen können:??
a) aus Texten, Bildern, Tonfolgen und/oder bewegten Bildern,
b) aus weiteren Elementen im Rahmen von Sonderwerbeformaten (z.B. Advertorial,
Microchannel) und sonstigen Werbekooperationen (z.B. Themenspecial),??
c) aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer
vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im
Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
d) „Jobinserat“ oder „Stellenangebot“ ist die Darstellung
einer freien Stelle auf einem unserer Jobportale im Internet.
(3) Ist nach diesen Geschäftsbedingungen Schriftform
erforderlich, so gilt diese durch Brief, Telefax oder E-Mail als eingehalten
3. Vertragsschluss, Vertragsparteien
(1) Angebote seitens des Auftragnehmers erfolgt unter dem
Vorbehalt der Verfügbarkeit des angebotenen Werbeplatzes bzw. Verfügbarkeit
einer freien Stelle für Stellenangebote des Jobportales und sind unverbindlich.
Dies gilt nicht, sofern eine schriftliche anderweitige Vereinbarung hierüber
getroffen wurde.
(2) Der Werbeauftrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer durch schriftliche Bestätigung des Antrags des Auftraggebers oder
durch Schaltung des Werbemittels durch Auftragnehmer zustande. Dies gilt nicht,
sofern eine schriftliche anderweitige Vereinbarung hierüber getroffen wurde.
Eine entgeltliche Schaltung eines Stellenangebotes zwischen dem Auftraggeber
und dem Auftragnehmer durch schriftliche Bestätigung des Antrags des
Auftraggebers oder durch Schaltung des Stellenangebotes durch Auftragnehmer
zustande.
(3) Handelt es sich bei einem Antrag um den einer
Werbeagentur bezüglich einer Schaltung eines Werbemittels, kommt der Vertrag
zwischen dieser und dem Auftragnehmer zustande, nicht jedoch zwischen deren
Kunden der Werbeagentur und dem Auftragnehmer. Dies gilt nicht, sofern eine
schriftliche anderweitige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer hierüber getroffen
wurde.
Sofern ein Kunde selbst Vertragspartner werden soll, muss ein ausdrücklicher
Hinweis hierauf gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen. Das Vertretungsverhältnis
sowie der Name des Kunden ist offen zu legen - der Auftragnehmer behält sich
das Recht vor, bei der Werbeagentur den Nachweis der Vollmacht zu verlangen.
(4) Soll für Waren oder Leistungen von mehr als einem Kunden
oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftrags geworben werden, bedarf
dies einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Rechte des Auftragnehmers vor Vertragsschluss
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
Werbeaufträge aus einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen
bzw. zu sperren. Dies gilt auch für Werbeaufträge, die bereits
rechtsverbindlich bestätigt wurden oder für einzelne Abrufe im Rahmen eines
Werbeauftrags. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
ein Werbemittel gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter
oder die guten Sitten verstößt oder wenn die Schaltung für den Auftragnehmer
unzumutbar ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftragnehmer nach
pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Treten nachträglich Umstände ein oder werden dem
Auftragnehmer nachträglich bekannt, welche die Voraussetzungen der Regelung aus
Ziffer 4 (1) erfüllen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, auch
bereits geschaltete Werbemittel zurück zu ziehen oder zu sperren.
(3) Bei einer Maßnahme nach Ziffer 4 (1) oder (2) teilt der
Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail oder per Post mit.
(4) Der Auftragnehmer kann Werbemittel als solche kenntlich
machen, sofern dies nicht schon aus deren Gestaltung selbst hervorgeht. Dies
kann z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ erfolgen.
5. Vertragsabwicklung/Verlängerung/Kündigung/Änderungen
(1) Die Durchführung des Werbeauftrags erfolgt durch
Schaltung des beantragten Werbemittels innerhalb des vereinbarten
Schaltungszeitraums auf der vereinbarten Website durch den Auftragnehmer. Der
vereinbarte Schaltungszeitraum bei Werbeauftrag oder Jobinserat verlängert sich
automatisch um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, wenn nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer mit einer Frist von drei Wochen vor Ablauf die Schaltung
gekündigt hat. (Das Recht wegen einer außerordentlichen Kündigung aus besonderem
Grund bleibt hiervon unberührt). Der Auftragnehmer
wird sich darum bemühen, die Schaltung des Werbemittels auf der vom
Auftraggeber gewünschten Platzierung zu ermöglichen. Ein Anspruch hierauf
besteht jedoch nicht, es sei denn, es liegt eine gesonderte schriftliche
Vereinbarung vor.
(2) Eine „Umbuchung“ des Auftraggebers der vereinbarten
Werbeschaltung (z.B. durch Änderung der gebuchten Website, Platzierungswunsch
und Schaltungszeitraum) ist bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten
Schaltungstermin durch schriftlich Mitteilung möglich. Dies gilt nur, wenn das
vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen
Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten
Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht verzögert und der
Auftragnehmer hinsichtlich der gewünschten neuen Werbemittelbuchung über
hinreichend freie Kapazitäten verfügt. Der Schaltungszeitraum wird in solch
einem Fall ab der einvernehmlich geänderten vereinbarten Schaltung berechnet.
(3) Sofern dem Auftraggeber im Rahmen eines Werbeauftrags
das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel zusteht, so hat der Abruf innerhalb
eines Jahres zu erfolgen. Dies gilt nicht bei einer schriftlichen anderweitigen
Vereinbarung. Übt der Auftraggeber sein Recht nicht innerhalb dieses Zeitraums
aus, verfällt sein Anspruch auf Abruf nach Ablauf des Zeitraums. Der
Gegenanspruch des Auftragnehmers auf Zahlung bleibt bestehen ab dem gewährten
Zeitraum des Abrufes.
(4) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist der
Auftragnehmer jederzeit berechtigt, seinen Internetauftritt zeitgemäß
anzupassen und hierzu deren Gestaltung, Layout, Shopeinbindungen zu verändern.
Er ist außerdem berechtigt, mit der Website auf eine internationale Plattform
umzuziehen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Schaltung des Werbemittels des
Auftraggebers nicht mehr gewährleistet werden kann.
(5) Während der Vertragslaufzeit ist
der Auftragnehmer berechtigt, Änderungen seiner Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, und seiner Preise und Leistungsbeschreibungen
vorzunehmen, wenn sich die Kosten der betroffenen Leistung insbesondere beim
Auftragnehmer. Eine Änderung muss im Verhältnis der Änderung eigenen Kosten des
Auftragnehmers (In Bezug auf eventuelle eingebundene Vertragspartner oder
Betriebskosten bleiben). Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich
mitgeteilt. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt die Leistung einzustellen,
wenn regulatorische oder länderspezifische Rahmenbedingungen dies erforderlich
machen.
(6) Die jeweilige Änderung tritt 14
Tage nach Mitteilung der Änderung gegenüber dem Auftraggeber in Kraft. Im Falle
von Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers kann der Auftraggeber den
betroffenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der
Änderung und des Hinweises auf sein Kündigungsrecht, für den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung den von der Änderung betroffenen Einzelvertrag/Einzelleistung
kündigen. Wenn der betroffene Einzelvertrag/der Einzelleistung mit einer
eventuellen Rahmenvereinbarungen zusammenhängt, bleiben andere
Einzelverträge/Einzelleistungen und der Rahmenvertrag von einer solchen
Kündigung unberührt. Kündigt der Auftraggeber nicht, wird die Änderung nach
Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach der Mitteilung wirksam, sofern der Auftragnehmer
den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht
hingewiesen hatte. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit der Auftragnehmer
die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen
Umsatzsteuersatzes anpasst.
6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur
Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, d.h. Werbemittel oder Daten zur
Werbegestaltung rechtzeitig an den Auftragnehmer zu liefern. Die Daten sind in
den vom Auftragnehmer vorgegebenen entsprechenden technischen Formaten
anzuliefern und müssen einwandfrei sein.
Rechtzeitig im Sinne dieser Regelung meint Ablieferung bis
a) Fünf Werktage vor dem ersten Schaltungstermin bei Standardwerbeformaten
b) Zwölf Werktage vor dem ersten Schaltungstermin bei Sonderwerbeformaten,
wovon auch mobile Angebote erfasst sind
c) Vier Wochen vor Kampagnenstart bei eigens durch den Auftragnehmer für den
Auftraggeber produzierten Sonderwerbeformate
d) Vier Wochen vor Kampagnenstart bei allen sonstigen Werbekooperationen.
(2) Sofern der Auftraggeber Änderungen der abgelieferten
Werbemittel wünscht oder veranlasst, hat er auch die Kosten des Auftragnehmers
hierfür zu tragen.
(3) Mit Antrag auf Abschluss des Werbeauftrags sichert der
Auftraggeber zu, dass er zur Schaltung des Werbemittels berechtigt ist,
insbesondere die erforderlichen Rechte besitzt. Er sichert zu, dass mit
Lieferung der Daten Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte)
oder behördliche oder gesetzliche Bestimmungen nicht verletzt werden.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von
Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung vorstehender Zusicherung
freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen
außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers.
Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Verletzung nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei einer
Rechtsverteidigung zu unterstützen, insbesondre ihm für die Verteidigung
relevante Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen. Es besteht keine
Pflicht des Auftragnehmers, Werbeaufträge auf die Verletzung von Rechten
Dritter zu überprüfen.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen
Werbeauftrag davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber eine schriftliche
Zusicherung über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung abgibt. Er ist zudem
berechtigt, die rechtliche Zulässigkeit eines Werbeauftrags auf Kosten des
Auftraggebers überprüfen zu lassen.
(6) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle zur
Durchführung des Werbeauftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln und den hierzu angelieferten Daten ein. Die Durchführung umfasst
insbesondere auch die Nutzung der Daten mittels bekannter technischer
Verfahren, sowie Online-Medien und mobiler Angebote aller Art. Die Einräumung
der erforderlichen Rechte umfasst alle urheberrechtlichen Nutzungsrechts, sowie
Leistungsschutzrecht und sonstigen Rechte in dem zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Umfang. Erfasst sind ferner insbesondere die Veröffentlichung,
öffentliche Widergabe und Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung
sowie Übertragung und Sendung der Daten.
7. Vergütung
Sofern keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung
besteht, gilt die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Die Preise verstehen
sich in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der
Antrag des Auftraggebers auf Abschluss des Werbeauftrags.
8. Vergütungsabwicklung
(1) Der Auftragnehmer stellt die Rechnung monatlich und im
Voraus. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats, für den die
Schaltung der Werbung vereinbart wurde. Ist die Gestaltung des Werbemittels
durch den Auftragnehmer vereinbart, so wird die Vergütung hierfür gesondert,
nach Vereinbarung, berechnet.
(2) Eine Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen haben auf das Konto des
Auftragnehmers zu erfolgen, welches auf der Rechnung angegeben ist. Im Falle
einer Rücklastschrift der Bank hat der Auftraggeber die hierfür anfallenden
Kosten zu tragen. Die Annahme von Schecks oder Ähnlichem erfolgt
erfüllungshalber.
(3) Bei Beratungen von Auftraggebern durch Werbeagenturen
erhalten diese eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 15 % des vom
Auftraggeber bezahlten Auftragswertes (nach Abzügen und ausschließlich
Mehrwertsteuer).
(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Auftragnehmer das
Recht, eine weitere Schaltung zu unterbrechen.
9. Mängelhaftung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bestmögliche
Wiedergabe des vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Werbemittels zu
gewährleisten. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der jeweils technischen
Möglichkeiten und soweit die gelieferten Daten des Auftraggebers dies zulassen.
Der Auftraggeber erklärt, dass ihm die Unmöglichkeit eines fehlerfreien
Programms nach dem derzeitigen Stand der Technik bekannt ist.
(2) Unverzüglich nach der ersten vereinbarten Schaltung des
Werbemittels hat der Auftraggeber die Pflicht, die Werbung zu überprüfen und
etwaige Mängel oder Fehler schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat
innerhalb der ersten Woche nach erstmaliger Schaltung der Werbung zu erfolgen.
Bei Verstreichen der Frist ohne Rüge seitens des Auftraggebers gelten etwaige
Mängel in der Werbung als genehmigt. Für nach Ablauf der Frist verlangte
Änderungswünsche durch den Auftraggeber hat dieser die hierfür anfallenden
Kosten zu tragen.
(3) Eine Gewährleistung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen, soweit es sich um unwesentliche Fehler handelt. Ein solcher
liegt insbesondere vor, wenn
- ein
Rechnerausfall vorliegt
- eine
Störung durch Kommunikationsnetze anderer Betreiber hervorgerufen wird
- der
Fehler lediglich auf der Verwendung einer ungeeigneten Darstellungssoft-
und/oder Hardware beruht
- eine
mangelhafte Aktualisierung auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)
vorliegt
- ein
Ausfall des Ad-Servers für den Fehler verantwortlich ist; dies gilt nur,
wenn der Ausfall nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)
andauert und innerhalb der ersten 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung vorliegt. Bei einem erheblichen Ausfall (mehr als
10% des vereinbarten Werbeschaltungszeitraums) entfällt der
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Auftraggeber ein
Wahlrecht gegenüber dem Auftragnehmer zwischen Nachbesserung oder einwandfreier
Ersatzwerbeschaltung zu. Dieses Recht ist auf das Ausmaß der Beeinträchtigung
des Werbemittels durch den Mangel beschränkt.
(5) Bei Mangelhaftigkeit des vom Auftraggeber angelieferten
Werbemittels oder hierfür erforderlichen Daten, die nicht offensichtlich sind,
sind Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Schaltung gegenüber dem
Auftragnehmer ausgeschlossen. Ferner sind Ansprüche aufgrund Fehler in
wiederholten Schaltungen ausgeschlossen, die der Auftraggeber nicht innerhalb
der Frist der II. Ziffer 9. (2) dieser besonderen Geschäftsbedingungen gerügt
hat.
10. Leistungshindernisse
Bei Leistungshindernissen, die der Durchführung des
Werbeauftrags entgegenstehen, wird dieser soweit möglich in angemessener und
für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung des Hindernisses
nachgeholt. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers
bestehen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer das Hindernis zu vertreten
hat.
Ein Hindernis ist insbesondere dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn
es aufgrund eines Softwarefehlers oder technischer Fehler auftritt, aufgrund
Rechnerausfalls, höherer Gewalt, rechtmäßigen Streiks, gesetzlicher
Bestimmungen oder wenn es dem Verantwortungsbereich Dritter zuzurechnen ist,
wie z.B. Providern, Netzbetreibern, Leistungsanbietern oder ähnlichen.
11. Haftung
(1) Eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz
besteht nur aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung;
eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
(2) Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung
gilt der Haftungsausschluss nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit. Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten),
bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt. In letzterem Fall ist die Haftung
auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch
auf die 5-fache vereinbarte Vergütung des Werbeauftrags.
12. Vertragsübertragung, Abtretung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag mit
allen Rechten und Pflichten auf einen anderen Unternehmer zu übertragen. Er
wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten, wenn dieser Dritte die
hier gegenständlichen Portale beziehungsweise Medien vom Auftragnehmer
übernimmt. Im Falle einer Übertragung steht dem Auftraggeber ein sofortiges
Kündigungsrecht zu.
(2) Eine Abtretung von Rechten aus einem Werbevertrag bedarf
im Übrigen der jeweiligen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen
Vertragspartei.
13. Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand innerhalb des Raumes der Europäischen Union haben,
sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland außerhalb des Raumes der Europäischen Union
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des
Auftragnehmers Knuth Arndt, SPEVER Parkstrasse 46 in 61231 Bad Nauheim.
(3) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den
Vertragsparteien findet deutsches Recht Anwendung, Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Stornierung von Jobinseraten, Artikel und
Werbebannern
Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen durch den
Kunden möglich jederzeit möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei einer Stornierung vor Beginn der Arbeiten an der Anzeige und
Artikeln entstehen dem Kunden keine Kosten. Bei Stornierungen nach
Beginn der Arbeiten an der Anzeige/Artikel ist der Kunden
verpflichtet, die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen auf Basis eines
Stunden Satzes von 85 Euro pro angefangener Stunde zu vergüten. Jobinserate,
Artikel und Banner, die online aktiviert und bereits online veröffentlicht
wurden, können ebenfalls storniert werden. Sobald in diesem Fall ein Jobinserat
(Banner, Artikel) online von uns veröffentlicht wird, muss das
gesamte vereinbarte Entgelt hierfür voll geleistet werden. Demnach ist der
volle vereinbarte Betrag nach der Stornierung des Anzeigenkunden fällig,
unabhängig davon, wie lange das Inserat veröffentlicht wurde und wie lange die
Anzeige vor dem vereinbarten Veröffentlichungsende offline genommen wurde. Über
Schnittstellen zu Google und anderen Portalen, sind die Informationen ab
Onlinestellung verfügbar, bis wir das Inserat aufgrund der Stornierung des Anzeigenkunden
wieder offline nehmen.
WICHTIGER HINWEIS ZUM SCHUTZ UNSERER MODELS:
Organisation, Kommunikation, Zahlungsvereinbahrungen sowie
die Regelungen aller rechtlichen Fragen zwischen den Modellen und dem
Unternehmen/dem Anmelder/dem Einzelunternehmer, obliegt dem buchenden
Unternehmen/dem Anmelder/dem Einzelunternehmer. Das buchende Unternehmen/der
Anmelder/der Einzelunternehmer erkennt mit dem Login unsere AGB und
Datenschutzregeln an. Mit der Kommunikationsmöglichkeit des Anmelders, des
buchenden Unternehmens/beziehungsweise des Einzelunternehmers zu dem Modell
haftet persönlich der Anmelder, das buchende Unternehmen/beziehungsweise der
buchende Einzelunternehmer für unseriöser Kommunikationsversuche (Texte und
Gespräche mit sexuellen Anspielungen) mit dem Modell. Der Anmelder, das
buchende Unternehmen/der buchende Einzelunternehmer ist ausdrücklich nicht zur
Weitergabe der Kontaktinformationen des Modells berechtigt. Sollte es trotzdem
zur unberechtigten Weitergabe kommen, haften persönlich der Anmelder, das
buchende Unternehmen/der Einzelunternehmer für die Folgen der unrechtmäßigen
Weitergabe der Daten der Modelle und für entsprechende unseriöse
Kommunikationsversuche Dritter. Zu diesem Zwecke ist bei Anmeldung zum
Schutz der Modelle dem Unternehmen SPEVER eine Schwaz-Weiß-Kopie des
Personalausweises oder eines sonstigen Ausweispapieres zu hinterlegen, womit im
Falle des beschriebenen Missbrauches der Kommunikationsmöglichkeit mit dem
Modell der Anmelder verlässlich identifiziert werden kann. Natürlich löschen
wir die Kopie des Personalausweises, sobald der oben beschriebene Anlass nicht
mehr gegeben ist. Natürlich werden auch nicht die Seriennummern, die
Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale so verwendet werden, dass mit ihrer
Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung
von Dateien möglich ist.